Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB)
Diese Unterrichtsbedingungen sind Vertragsgegenstand. Durch die Unterschrift des Unterrichtsvertrags werden die Unterrichtsbedingungen anerkannt. Änderungen oder Streichungen seitens des Unterzeichners bzw. Schülers sind unwirksam.

1. Die Musikschule Minz ist eine Bildungsstätte

für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Unsere Aufgaben sind die musikalische Grundausbildung, die Heranbildung des Nachwuchses für das Liebhabermusizieren, die vorberufliche Fachausbildung sowie die Begabtenauslese und Begabtenförderung. Ziel der musikpädagogischen Arbeit ist, neben der rein instrumentalen bzw. gesanglichen Ausbildung, ein umfassendes Verständnis für Musik, auch durch analysierende und eigenschöpferische Betätigung, zu wecken.

2. Schuljahr, Unterrichtskalender

a) In der Musikschule Minz wird der Unterricht, wöchentlich erteilt. Es wird für alle Fächer 37 Unterrichtswochen je Schuljahr angesetzt.
b) Das Schuljahr der Musikschule beginnt am Tag des Schuljahresbeginns der öffentlichen, allgemein bildenden Schulen.
c) Während der Ferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

3. An- und Abmeldung, Kündigung, Stilllegung, Änderungen

a) An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform. Falls ein Kind angemeldet wurde, muss auch bei Nichtteilnahme eine schriftliche Abmeldung erfolgen.
b) Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich von jeder Vertragspartei nach den ersten 6 Monaten alle 3 Monate (beim Gruppenunterricht alle 6 Monate), bezogen auf den Unterrichtsbeginn, gekündigt werden. Die Kündigung muss der Schulleitung 1 Monat vor Ablauf der drei bzw. sechs Monate schriftlich zugegangen sein.
Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Ebenfalls unberührt bleiben etwaige gesetzliche Widerrufsrechte.
c) Muss der Schüler aus wichtigen Gründen (z.B. wegen einer längeren Krankheit) den Unterricht längere Zeit unterbrechen, kann eine Stilllegung vereinbart werden. Dabei werden überzahlte Gebühren bei der Unterrichtsfortsetzung entsprechend verrechnet. Liefert der Schüler einen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, so entfällt ein Anspruch auf Kostenerstattung.
d) Bei einer Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe wird die Schulleitung darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. An den Schüler erfolgt dann eine entsprechend anteilige Kostenerstattung.
e) Das Vertragsverhältnis endet nicht automatisch mit Ablauf eines Schuljahres.
f) Änderungen der Anschrift, Telefon- oder Bankverbindung sind unmittelbar der Schulleitung mitzuteilen. Entstehende Kosten bei Nichteinhaltung gehen zu Lasten des Kostenverursachers/Zahlungspflichtigen.

4. Die erste Stunde…

ist eine kostenlose „Schnupperstunde“, der Unterrichtsvertrag ist daher vorläufig. Der erfolgt erst mit dem Besuch der 2. Unterrichtsstunde.

5. Die Lehrkräfte…

arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich. Die Schulleitung ist gegenüber den Lehrkräften nicht weisungsberechtigt. Die Zuweisung der Schüler an die Lehrer kann durch die Schulleitung erfolgen.

6. Unterricht, Unterrichtsausfall

a) Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den vereinbarten Zeiten.
b) Die Schüler sollten, nach Möglichkeit, den Unterricht regelmäßig besuchen. Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. Wiederholung des Unterrichts.
Fällt eine Unterrichtsstunde von der Seite der Musikschule aus, wird diese nach Vereinbarung nachgeholt oder wird Unterrichtsentgelt erstattet. Nacherteilen des Unterrichts kann im Rahmen von Ausfallstunden anderer Schüler bzw. an Ausgleichstagen erfolgen. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht.

7. Gebühren…

sind nach dem jeweils gültigen Gebührenblatt zu bezahlen. (Siehe Gebührenordnung). Bei Erscheinen gilt automatisch jeweils die neue Gebührentabelle.

8. Instrumente

Grundsätzlich muss der Schüler das für den jeweiligen Unterricht erforderliche Instrument besitzen Im Instrumentalunterricht im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten können den Schülern schuleigene Instrumente ausgeliehen werden.
Die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten haften für Selbstverschuldete Schäden uneingeschränkt.

9. Bei ansteckenden Krankheiten…

Gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen der Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz, Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen). Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind betroffene Schüler vom Unterricht fernzuhalten. Die Schulleitung sollte unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden.

10. Eine Aufsicht…

besteht nur während des Unterrichts innerhalb der Unterrichtsräume der Musikschule.

11. Einverständnis zur Mediennutzung

Mit dem Unterzeichen des Unterrichtsvertrags erklärt sich der/die Anmelder/in damit einverstanden, dass die Musikschule Minz bei öffentlichen/nichtöffentlichen Veranstaltungen aufgenommene Fotos oder Videos der Schüler zielgerichtet für die Öffentlichkeitsarbeit nutzt.

12. Änderungen des Vertrages

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

13. Vereinbarungen

Soweit eine der Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrags insgesamt nicht.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens, sind Friedberg/Hessen.